Sie sind hier: Pflegedienst > Sozialstation Anklam

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstation Anklam

Sicher und glücklich in den eigenen vier Wänden, das ist der Wunsch jedes Menschen. Gerne versorgen wir Sie nach Ihren Bedürfnissen und helfen Ihnen, sich wohl zu fühlen!

Durch die enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen, Ämtern, Sanitätshäusern und weiteren Partnern steht unseren Patienten ein professionelles Team der Ambulanten Pflege zur Verfügung.

Wir, das sind Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Altenpfleger, Krankenpflegehelfer und Schwesternhelfer sowie Verwaltungsangestellte.

Mitarbeiter Sozialstation Anklam

Unser Angebot im Überblick:

  • Betreuung dementer Personen nach § 45 SGB XI
  • Sturzprävention für AOK-Versicherte
  • Durchführung von Sturzprophylaxen von qualifizierten Pflegeberatern einschließlich Balance- und Kraftübungen

Unsere Pflegeangebote

Behandlungspflege / Ausführung ärztlicher Verordnungen, wie:

  • Injektionen,
  • Wundverbände vom geschulten Wundteam,
  • Blutzuckerkontrolle / -überwachung,
  • Verabreichen künstlicher Ernährung,
    • Parenterale und enterale Ernährung, Portpflege
    • Sonden- und Stomapflege
  • Kompressionsverbände anlegen,
  • Medikamentenaufstellung / -gabe / –überwachung,
  • Dekubitusbehandlung und andere Maßnahmen, die ärztlich verordnet sind.

Grundpflege

  • Erstbesuch, bei denen der Hilfebedarf ermittelt und eine individuelle Pflegeplanung erstellt werden,
  • Hilfen bei der Ernährung,
  • Mobilisation,
  • Prophylaktischen Maßnahmen,
  • Ganzkörperpflege / Teilkörperpflege,
  • Betten / Lagern / Mobilisierung,
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
  • Zubereitung von Mahlzeiten,
  • Hilfe bei Verlassen und Aufsuchen der Wohnung,
  • Begleitung bei Aktivitäten,
  • An- und Auskleiden,
  • Entlastung der Angehörigen bei der Pflege des kranken oder alten Menschen.

Zusatzleistungen

  • Vermittlung Physiotherapie / Fußpflege, Hausnotrufservice, Wäschedienst
  • Vermittlung des DRK-Fahrdienstes,
  • Regelung von Formalitäten,
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege in der Häuslichkeit,
  • Durchführung von Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI,
  • Sterbebegleitung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung der Wohnung,
  • Einkaufen, Wäschepflege,
  • Lieferung von Essen auf Rädern,
  • Installation des Hausnotrufes.

Wer übernimmt die Kosten?

Kostenträger sind:

  • Krankenkassen
  • Pflegekassen
  • Sozialhilfeträger
  • Selbstzahler bzw. Privatzahler

Unsere ambulante Pflegeeinrichtung hat mit den Kranken- und Pflegekassen sowie anderen Kostenträgern vertragliche Vereinbarungen, die im Rahmen der Pflegestufen abrechenbar sind. Es sind eventuell Zuzahlungen notwendig. Die Kostenfrage wird jeweils individuell besprochen.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie bei einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch auch persönlich.